Blue Flower

 

 Beiträge für das Jahr 2024

 

Vollmitglied:

Jahresvereinsbeitrag: 20,- €

Jahresbeitrag für den DIB, Imkerverband Rheinland und Rechtsschutzversicherung: 23,28 €

Imkerglobalversicherung je Bienenvolk: 1,50 €

Werbebeitrag je Bienenvolk  an den DIB: 0,26 €

 

Somit ergeben sich für Vollmitglieder folgende Beträge,

nach der Anzahl der eingewinterten Bienenvölker am 31.12.2023:

 

Völker

Jahres-Beitrag €

Völker

Jahres-Beitrag €

0

43,28

13

66,16

1

45,04

14

67,92

2

46,80

15

69,68

3

48,56

16

71,44

4

50,32

17

73,20

5

52,08

18

74,96

6

53,84

19

76,72

7

55,60

20

78,48

8

57,36

21

80,24

9

59,12

22

82,00

10

60,88

23

83,76

11

62,64

24

85,52

12

64,40

25

87,28

 

Für jedes weitere Volk erhöht sich der Beitrag um 1,76 €.

 

Jungmitglied (ab Geburtsjahr 1999):

Jahresvereinsbeitrag: 20,- €

Jahresbeitrag Imkerverband Rheinland und Rechtsschutzversicherung (bis zu 9 Völker): 10,00 €

Imkerglobalversicherung je Bienenvolk: 1,50 €

Werbebeitrag je Bienenvolk  an den DIB: 0,26 €

(bei mehr als 9 Völker: Vollmitglied!)

 

Passive Mitglieder:

Jahresvereinsbeitrag: 20,- €

Jahresbeitrag Imkerverband Rheinland: 15,50 €

Somit Gesamtbeitrag: 35,50 €

(ohne Versicherungsschutz!)

 

Der Beitrag ist bereits bis zum 15.12.2023 zu bezahlen, da die Meldung der Völker an den Landesverband zum Stichtag 01.01.2024 automatisch digital erfolgt. Bei verspäteten Zahlungen besteht kein Versicherungsschutz!

Verwaltungskostenbeitrag bei verspäteter Zahlung:  5,- €

 

Vereinskonto: Volksbank Düren/ Zweigniederlassung der Volksbank Euskirchen eG

IBAN: DE65 3826 0082 6601 4920 14    BIC: GENODED1EVB

 

Anmerkung: Für Imker mit mehr als 25 Völkern besteht eine Melde- und Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft.Info

  Anschrift: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW, Hoher Heckenweg 76-80 in 48147 Münster

 

 

Beitragsordnung der Imkergemeinschaft Hürtgenwald e.V.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Diese Beitragsordnung regelt die von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge in Höhe und Fälligkeit und ist für alle Mitglieder gültig.

  2. Die Beitragspflicht ergibt sich aus § 10 Abs. 1 der Satzung des Vereins in der Fassung vom 29.08.2017.

  3. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Sofern diese Ordnung zu einzelnen Punkten keine Festlegung trifft, gelten die Bestimmungen der Satzung.

 

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

 

  1. Die festgesetzten Beiträge sind jeweils spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr an den Imkerverein zu entrichten.

  2. Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos auf das Vereinskonto.

  3. Treten neue Mitglieder während des Jahres in den Imkerverein ein, ist der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten. Neue Vereinsmitglieder werden innerhalb eines Monats nach Zahlungseingang für das laufende Kalenderjahr bei den in § 4 genannten Organisationen angemeldet. Ein Eintritt ist nur bis zum 15. September eines Jahres möglich. (Zahlungseingang) Danach erfolgt die Aufnahme in den Verein erst zum 1. Januar des Folgejahres.

  4. Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

 

§ 3 Beitragsfestsetzung

 

  1. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

a.) Jahresbeitrag Vereinsmitglieder

b.) gemäß § 4 der Beitragsordnung:

  • Zahlungsverpflichtung an den Deutschen Imkerbund e.V.

  • Zahlungsverpflichtung an den Imkerverband Rheinland e.V.

  • Rechtschutzversicherung

  • Imkerglobal-Versicherung je Bienenvolk

  • Werbebeitrag Deutscher Imkerbund e.V. je Bienenvolk

  • Freiwillige Ergänzungsversicherung – falls vom Mitglied gewünscht- an den Landesverband gemäß § 4 der Beitragsordnung

  1. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 17.07.2017 wird der Jahresbeitrag für Vereinsmitglieder auf 20,-€ festgelegt.

 

§ 4 Verbände

 

  1. Die Beitragsordnung des Deutschen Imkerbundes e.V. ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Beitragsordnung des Imkervereins.

  2. Die Beitragsordnung des Imkerverband Rheinland e.V. . ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Beitragsordnung des Imkervereins.

  3. Die Beitragsanteile für die Verbände und Versicherungen werden vom Imkerverein aus dem Jahresbeitrag an diese Organisationen abgeführt.

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 23.10.2017 beschlossen.