§ 1 Geltungsbereich
Diese Beitragsordnung regelt die von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge in Höhe und Fälligkeit und ist für alle Mitglieder gültig.
Die Beitragspflicht ergibt sich aus § 10 Abs. 1 der Satzung des Vereins in der Fassung vom 29.08.2017.
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Sofern diese Ordnung zu einzelnen Punkten keine Festlegung trifft, gelten die Bestimmungen der Satzung.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
Die festgesetzten Beiträge sind jeweils spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr an den Imkerverein zu entrichten.
Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos auf das Vereinskonto.
Treten neue Mitglieder während des Jahres in den Imkerverein ein, ist der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten. Neue Vereinsmitglieder werden innerhalb eines Monats nach Zahlungseingang für das laufende Kalenderjahr bei den in § 4 genannten Organisationen angemeldet. Ein Eintritt ist nur bis zum 15. September eines Jahres möglich. (Zahlungseingang) Danach erfolgt die Aufnahme in den Verein erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 3 Beitragsfestsetzung
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
a.) Jahresbeitrag Vereinsmitglieder
b.) gemäß § 4 der Beitragsordnung:
Zahlungsverpflichtung an den Deutschen Imkerbund e.V.
Zahlungsverpflichtung an den Imkerverband Rheinland e.V.
Rechtschutzversicherung
Imkerglobal-Versicherung je Bienenvolk
Werbebeitrag Deutscher Imkerbund e.V. je Bienenvolk
Freiwillige Ergänzungsversicherung – falls vom Mitglied gewünscht- an den Landesverband gemäß § 4 der Beitragsordnung
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 17.07.2017 wird der Jahresbeitrag für Vereinsmitglieder auf 20,-€ festgelegt.
§ 4 Verbände
Die Beitragsordnung des Deutschen Imkerbundes e.V. ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Beitragsordnung des Imkervereins.
Die Beitragsordnung des Imkerverband Rheinland e.V. . ist in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Beitragsordnung des Imkervereins.
Die Beitragsanteile für die Verbände und Versicherungen werden vom Imkerverein aus dem Jahresbeitrag an diese Organisationen abgeführt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 23.10.2017 beschlossen.