Vorstand und Sachverständige

1. Vorsitzender:

Ulrich M. Schnitzler

 

2. Vorsitzender:

Boris Kimmlingen

 

Schriftführer:

Dr. Friedrich Hölzl

 

Kassierer:

Stephan Schramm

 

Bienensachverständige:

- Boris Kimmlingen

- Ulrich M. Schnitzler

 

Honigsachverständige:

- Rita Khoury

- Jürgen Liedtke

- Ulrich M. Schnitzler

Satzung der
Imkergemeinschaft
Hürtgenwald e.V.


§ 1 N a m e und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Geschäftsjahr
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 8 Austritt
§ 9 Ausschluss
§ 10 Mitgliedsbeitrag
§ 11 Organe des Vereins
§ 12 Vorstand
§ 13 Kassenprüfer
§ 14 Mitgliederversammlung
§ 15 Beschlussfassung / Abstimmung
§ 16 Auflösung des Vereins
§ 17 Inkrafttreten
§ 1 Name und Sitz


1. Der Verein „Imkergemeinschaft Düren und Umland e.V." soll
laut Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom
04.03.2020 fortan den Namen
Imkergemeinschaft Hürtgenwald e.V."
führen.

2. Er hat seinen Sitz in 52393 Hürtgenwald.

3. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Imkerbund e. V. und
dessen nachgeordneten Verbänden.

4. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.


§ 2 Z w e c k d e s Ve r e i n e s
Zweck des Vereins ist die Förderung der Bienenzucht und
Bienenhaltung auf allen Gebieten durch den Zusammenschluss
aller Imker. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
d u r c h :
1. Weiterbildung der Imkerschaft
2. Heranbildung von Jungimkern
3. Förderung der Bienenzucht und des Wanderwesens
4. Verbesserung der Bienenweide und des Beobachtungswesens
5. Bekämpfung der Bienenkrankheiten
6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
7. Aufklärung der Allgemeinheit über die Bedeutung der
Bienenzucht
8. Zusammenarbeit mit Land- und Forstwirtschaft, Obstbau und
Pflanzenschutz
9. Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen imkerlichen
Fragen


§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden.


§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 5 Mitgliedschaft
1. Jede natürliche Person kann Mitglied werden. Die
Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung
der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht zu begründen und
kann nicht angefochten werden.
2. Übertretende Mitglieder anderer Imkervereine wird auf
Nachweis die frühere Mitgliedschaft angerechnet.
3. Ordentliche Mitglieder sind wie der Verein selbst dem
Landesverband Rheinland e.V. angeschlossen.
4. Der Verein kann Ehrenmitglieder ernennen.


§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Satzung des Vereines sowie die in ihrem Rahmen
gefassten Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und seine
gemeinnützigen Ziele zu unterstützen.
Der Eintritt in den Verein verpflichtet zur Zahlung des
festgesetzten Mitgliedsbeitrags.
3. Jedes Mitglied ist berechtigt, an den Veranstaltungen des
Vereines teilzunehmen und dessen Leistungen in Anspruch zu
nehmen. Die Mitglieder sollen durch Anregungen und
Vorschläge die Vereinsarbeit fördern.


§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch:
a. Tod
b. Austritt
C. Ausschluss
2. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und
Ansprüche an den Verein.
Eine Rückzahlung des Beitrages ist ausgeschlossen.


§ 8 Austritt
1. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
2. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3
Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.
3. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.


§ 9 A u s s c h l u s s
1. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund
zulässig.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem
betreffenden Mitglied ist die Gelegenheit zur Anhörung
einzuräumen.
3. Der Beschluss über die Ausschließung eines Mitgliedes wird
mit der Beschlussfassung wirksam. Der Beschluss ist dem
Betroffenen bekannt zu machen.
4. Gegen diese Entscheidung kann der Betroffene binnen eines
Monats ab Zustellung des Beschlusses Widerspruch erheben.
Dies gilt nicht bei einem Verstoß gegen § 6 Nr. 2, Satz 2 der
Satzung. Über den Widerspruch entscheidet die nächste
Mitgliederversammlung endgültig.


§ 10 Mitgliedsbeitrag
1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
2. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
a. dem Vereinsbeitrag
b. den Beiträgen für den Landesverband Rheinland e. V. und den
Deutschen Imkerbund e. V.
c. dem Versicherungsbeitrag
3. Die Höhe des Vereinsbeitrages bestimmt die
Mitgliederversammlung.
4. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten.
5. Während des Geschäftsjahres eintretende Mitglieder haben
den vollen Jahresbeitrag zu zahlen.


§ 11 Organe d e s Vereines
Organe des Vereines sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung


§ 12 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und Beisitzern,
die mit besonderen Aufgaben betraut werden können. Die
Anzahl der Beisitzer wird von der Mitgliederversammlung
entsprechend den anstehenden Aufgaben festgelegt. Der
Vorstand führt die Geschäfte.
2. Gesetzliche Vertreter des Vereines im Sinne des § 26 BGB
sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; beide sind
einzeln vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist der 2.
Vorsitzende nur bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung
des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt.
3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer
von zwei Jahren. Sie kann durch Stimmzettel o d e r - auf
Wunsch der anwesenden Mitglieder - durch Zuruf erfolgen.
Alljährlich scheiden in folgender Reihenfolge aus:
nach dem 1. Jahr der Kassenwart und der stellvertretende
Vorsitzende,
nach dem 2. Jahr der Vorsitzende und der Schriftführer,
Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten
Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich.
4. Der 1. Vorsitzende leitet den Verein. Er hat die Organe
einzuberufen und deren Sitzungen zu leiten. Er sorgt für die
Durchführung der Beschlüsse.
5. Scheidet der 1. Vorsitzende während einer Amtsperiode aus,
führt der 2. Vorsitzende die Geschäfte fort. Dieser ist
verpflichtet, binnen einer Frist von 3 Monaten eine
Mitgliederversammlung einzuberufen und Neuwahlen
durchzuführen.
6. Der Schriftführer hat über die Vorstandssitzungen und über die
Mitgliederversammlungen Protokoll zu führen. Zusammen mit
dem 1. Vorsitzenden hat er die Protokolle zu unterzeichnen. Er
bewahrt die Akten des Vereins auf, soweit sie nicht in den
Zuständigkeitsbereich der anderen Vorstandsmitglieder
gehören.
7. Dem Kassierer obliegen die Kassengeschäfte und die
Verwaltung des Vereinsvermögens; er hat dabei nach den
Prinzipien eines ordentlichen Kaufmannes zu handeln. Er ist
vor allen Entscheidungen, welche sich auf das
Vereinsvermögen finanziell auswirken, anzuhören. Er ist an die
Weisungen des 1. Vorsitzenden gebunden. Uber die
Vermögens- und Haushaltslage hat er der
Mitgliederversammlung zu berichten. Er führt die
Mitgliederliste.
8. Scheiden der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassierer
oder ein Kassenprüfer vorzeitig aus, wählt eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einen Nachfolger.
9. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn er vom 1. Vorsitzenden
mindestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstermin einberufen
wurde und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend
ist. Satzungsänderungen und Änderungen der
Mitgliedsbeiträge sind der Mitgliederversammlung oder einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung vorbehalten.


§ 13 Kassenprüfer
1. Die Kasse und das Rechnungswesen des Vereines sind von
zwei Kassenprüfern nach Abschluss eines jeden
Rechnungsjahres zu prüfen. Sie sind befugt, weitere
Prüfungen vorzunehmen. Über das Prüfungsergebnis haben
sie der Mitgliederversammlung zu berichten.
2. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die mit
dem Kassierer weder verwandt noch verschwägert sein dürfen
und auch dem Vorstand nicht angehören dürfen. Die
Amtsdauer der Kassenprüfer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist
möglich.


§ 14 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen:
a. wenn es das Interesse des Vereines erfordert, jedoch
mindestens
b. jährlich einmal, möglichst in den ersten vier Monaten des
Kalenderjahres.
2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter
Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu berufen. Die Frist
beginnt mit dem Tage der Absendung der Einladung an die
letzte bekannte Mitgliederanschrift und / oder an die bekannte
Email - Adresse.
3. Die Berufung der Versammlung muss den Gegenstand der
Beschlussfassung - die Tagesordnung -bezeichnen.
4. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene
Mitgliederversammlung.
5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen,
wenn der Vorstand sie anordnet oder ein Viertel der Mitglieder
sie schriftlich beantragt.


§ 15 Beschlussfassung / Abstimmung
1. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von
mindestens 5 der Anwesenden ist schriftlich und geheim
abzustimmen. Bewerben sich mehrere Kandidaten, so ist
geheim zu wählen.
2. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der
erschienen Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht
gezählt.
3. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung zum
Gegenstand hat, ist eine Mehrheit von drei Viertel der
erschienen Mitglieder erforderlich.
4. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereines ist
eine Mehrheit von vier Fünfteln der erschienenen Mitglieder
erforderlich.


§ 16 Auflösung des Vereines
1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung
aufgelöst werden.
2. Die Liquidation erfolgt durch zwei von der
Mitgliederversammlung zu bestellende Liquidatoren.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an
den Apicultur e.V. (Förderverein zur Unterstützung des
Fachzentrums Bienen und Imkerei Mayen), Im Bannen 38-54,
56727 Mayen, welcher dieses ausschließlich und unmittelbar
für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat.


§ 17 Inkrafttreten
Diese 2. Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung
vom 04.03.2020 beschlossen.

Datenschutzerklärung für Vereinsmitglieder

 


 

Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

 

Imkergemeinschaft Hürtgenwald e.V. (anerkannter gemeinnütziger Verein)

Germeter 46

52393 Hürtgenwald

Deutschland

Tel.: +49-2429-901475

 

Persönliche Daten

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Die Internetseite der Imkergemeinschaft Hürtgenwald e.V. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Verein sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. 

Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen und den in der Satzung enthaltenen Datenschutzregelungen verweisen wir auf unsere untenstehende Datenschutzordnung.

 

Datenschutzordnung der Imkergemeinschaft Hürtgenwald e.V.
(Stand: 29.04.2018)

§ 1 Gültigkeitsbereich

Die grundlegenden Prinzipien zum Thema Datenschutz inkl. Richtlinien zur Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sind in der Satzung (zu finden unter Satzung) geregelt - insbesondere das grundsätzliche Recht auf Zustimmung, Widerruf, Auskunft und Löschung. Diese Datenschutzordnung ergänzt und präzisiert sie um Details aufgrund der Zugehörigkeit zu Dachverbänden und sonstigen vertraglichen Bedingungen (z.B. D.I.B, Imker-Globalversicherung) und zur aktuellen technische Infrastruktur (z.B. Webseite) und ihren Service-Angeboten.

 

§ 2 Zentrale Mitgliederliste zur Vereinsverwaltung

Zur ordnungsgemäßen Mitgliederverwaltung führt der Vorstand eine Mitgliederliste aller Vereinsmitglieder, in der folgende personenbezogene Daten aufgeführt sind: Mitgliedsnummer, Vorname, Familienname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilnummer), E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum und Mitgliedstatus gemäß Satzung, ggf. Austrittsdatum bei Kündigung. Hinzu kommen persönliche Angaben zur Datenschutzregelung (siehe §10) sowie optional besondere Daten­schutzanforderungen des Mitglieds (siehe §9). Darüber hinausgehende Abfragen wie Beruf, Ausbildung, Imkereikenntnisse, Beutendetails und Vereinsmitgliedschaften sind freiwillig und dienen der sozialen Einbindung und zur Abfederung finanzieller Härten für den Verein (z.B. abzuführende LV-Beiträge bei Doppelmitgliedschaften).

Diese Daten werden bei Beantragung der Mitgliedschaft und damit beim Mitglied (bzw. dessen Erziehungsberechtigten) erhoben. Mitglieder sind verpflichtet, Änderun­gen (z.B. Adressänderung bei Umzug) dem Vorstand zu melden, welcher daraufhin die Mitgliederwaltung aktualisiert. Diese Meldung ist auch über die Webseite des Vereins im geschützten Bereich (§6) möglich, wenn ein Mitglied den zugehörigen Datenschutzbedingungen (§10) zugestimmt hat.

Die Anzahl der Bienenvölker wird bei Eintritt abgefragt und muss zur Aktualisierung des Mitgliedsstatus und zur Abrechnung gegenüber dem Landes­verband jährlich durch Rückmeldung des Mitglieds an den Vorstand aktualisiert werden. Der Vorstand macht auf die rechtzeitige Meldung aufmerksam. Die Informationen zu den Bienenständen werden ebenfalls bei Beginn der Mitgliedschaft erfragt, Änderungen sind aber durch das Mitglied an den Vorstand zu melden um bei ggf. anfallenden Meldungen (z.B. Vandalismus) schnell an den Eigentümer vermitteln zu können. 

Zum Zweck einer zeitgemäßen Mitgliederverwaltung werden alle Daten der zentralen Mitgliederliste  elektronisch verarbeitet. Der Vorstand verwendet sie zu vereinsrecht­lichen Aufgaben (z.B. Ermittlung und Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen, Einladun­gen zu Mitgliederversammlungen, Jahresrundbrief), weitergehenden Abrechnungs­zwecken (z.B. Abrechnung ggü. Landesverband und implizit Imkerglobal­versicherung, Abrechnung von Sammelbestellungen), satzungsgemäßen Aufgaben (z.B. zur Tierseuchenprävention), zur  Kontaktaufnahme und Übermittlung von Infor­mationen sowie zur Ermittlung von Jubiläen.

 

§ 3 Datenweitergabe von Mitgliedsdaten

Als Mitglied im Imkerverband Rheinland e.V. als Landesverband des Deutschen Imker­bund (D.I.B) und Nutznießer darüber hinaus bestehender Vertragsverhältnisse (Imker­globalversicherung) ist der Verein verpflichtet, personenbezogene Daten seiner Mitglieder (mit Ausnahme von Fördermitgliedern) via Online-Mitgliederverwaltung des DIB – kurz OMV – zu speichern, zu verarbeiten, zu übermitteln und zu verändern/aktualisieren, damit Beiträge zu Landesverband, D.I.B und Versicherungen ermittelt und vom Verein abgeführt werden können. Weiterhin ist dieses System für die Bestellung von Gewährsverschlüssen zur Nutzung des D.I.B.-Warenzeichens "Echter Deutscher Honig" erforderlich, hierfür ist u.a. die D.I.B-Mitgliedschaft und die erfolgreiche Teilnahme am D.I.B. Honigkurs nachzuweisen und Informationen dazu im OMV zu hinterlegen. Die technische Bereitstellung und Datensicherheit der Mitgliederverwaltung obliegt dabei dem Deutschen Imkerbund (D.I.B.). Hierbei haben von Seiten der Imkergemeinschaft Hürtgenwald e.V. ausschließlich die Kassenverwaltung und der erste Vorsitzende des Vereins Zugang zur OMV.

 

§ 4 Vereinsinterne Mitgliederliste

(1) Der Vorstand darf eine vereinsinterne Mitgliederliste mit Mitgliednummer, Vorname, Familienname, Anschrift, Telefonnummer erstellen und im Kreis der Mitglieder als Druckversion verteilen. In dieser vereinsinternen Mitgliederliste werden ausschließlich Personen geführt, die der Teilnahme durch schriftliche Erklärung zugestimmt haben, siehe §10 Zustimmung oder Teilzustimmung. Diese Mitgliederliste darf von jedem Mitglied grundsätzlich nur vereinsintern ver­wendet und insbesondere nicht veröffentlicht, weitergeleitet oder lokal gespeichert werden.

(2) Darüber hinaus besteht im geschützten Mitgliederbereich der Website eine anhand der vereinsintern gepflegten Mitgliederprofile (siehe §8) aktualisierte Mitgliederliste, die gemäß §10 nur mit den Daten zustimmender Mitglieder bestückt wird und auch nur durch diese eingesehen werden kann. Diese Mitgliederliste darf von jedem Mitglied grundsätzlich nur vereinsintern ver­wendet und insbesondere nicht veröffentlicht, weitergeleitet oder lokal gespeichert werden.

 

§ 5 Mitgliederlisten unter besonderen Umständen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedsdaten aus Name und Anschrift unter Umständen anderen Vereinsmitgliedern gemäß § 28 Abs. 8 BDSG und § 28 Abs. 6 Satz 3 BDSG auch ohne explizite Zustimmung für vereins- und satzungsbezogene Zwecke zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Daten sind dann ausschließ­lich für den jeweiligen Zweck (z.B. Sondereinberufung einer Mitgliederversammlung) zu verwenden und werden vom Vorstand nur aufgrund entsprechender Anfragen zur Verfügung gestellt.

 

§ 6 Informationen zu Funktionsträgern im öffentlichen Bereich der Webseite

Der Verein stellt personenbezogene Daten seiner Funktionsträger (u.a. Funktion, Name, Kontaktmöglichkeit) in den Online-Medien und insbesondere seiner Webseite öffentlich bereit. Alle Träger mit öffentlicher Funktion (z.B. Vorstand) erklären sich mit der Nennung der nach aktueller Rechtsprechung gesetzlich geforderten Daten sowie von einer kurzfristigen Kontaktmöglichkeit (Telefon und/oder E-Mail-Adresse) einver­standen, weitergehende Informationen sind freiwillig.

 

§ 7 Mitgliederdaten im öffentlichen Bereich der Webseite

Der Verein kann seinen Mitgliedern die Möglichkeit anbieten, sich und seine Imkerei mit einem Öffentlichen Profil auf der Webseite zu präsentieren. Dieses enthält personenbezogene Daten aus Vorname, Familienname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und sowie einer individuellen Präsentation aus Text und Bildern. Zusätzlich können ergänzende Informationen wie die Bereitschaft zum Schwarmfang bekanntgegeben werden, worauf das Mitglied automatisch in der öffentlichen Liste der Schwarmfänger aufgenommen wird. Analog gilt dies für den Verkauf von Bienenprodukten.

Die Nutzung dieser Möglichkeit ist freiwillig und geschieht eigenverantwortlich: Jedes Vereinsmitglied kann ein öffentliches Profil anlegen, wobei die Einsehbarkeit durch Vereinsexterne nur dann vollständig gegeben ist, wenn eine Zustimmung nach §10 vorliegt. Die Daten sind vom Mitglied ausschließlich selbst zu pflegen und bei Bedarf zu löschen. Jedes Mitglied kann und darf nur sein eigenes Profil bearbeiten und erklärt mit der Einstellung von Material im Öffentlichen Profil, dass es die Veröffentlichungsrechte hierfür besitzt (z.B. eigener Text, eigene Fotos) bzw. erworben hat und keine Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. Recht am eigenen Bild) verletzt.

Darüber hinaus sind die neuesten "Suche-Biete"-Anzeigen im öffentlichen Bereich der Webseite einsehbar und durch den Inserenten ausdrücklich freiwillig gewünscht und genehmigt.

 

§ 8 Mitgliederdaten im geschützen Bereich der Webseite

Im Unterschied zum öffentlichen Bereich der Webseite ist der geschützte Bereich der Webseite nur Vereinsmitgliedern zugänglich; der Zugang erfolgt mittels Anmeldung via Login-Name und Geheimwort.

(1) Im vereinsinternen Mitgliedsbereich seiner Webseite bietet der Verein seinen Mitgliedern derzeit die Möglichkeit an, personenbezogene Daten aus Vorname, Familienname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Beutentyp/Rähmchenmaß sowie ein Benutzerbild unter seinem Login-Namen zu speichern und innerhalb der Mitgliedschaft als „Internes Profil“ zur Verfügung zu stellen bzw. über Kontaktformular per Mail erreichbar zu sein. Aus diesen Daten wird eine online verfügbar Mitgliederliste generiert. Das Einstellen der Daten wie auch die Einsicht in diese Liste setzt die schriftliche Zustimmung voraus, siehe §10. Die Daten wurden initial vom Vorstand anhand interner Mitgliederliste und schriftlicher Zustimmung erstellt und sind vom Mitglied aktuell zu halten oder bei Bedarf zu löschen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, diese Informationen vertraulich und nur vereinsintern zu verwenden.

Weitergehende Daten wie die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker sowie amtstierärztlichen Registrierungsnummern dienen ausschließlich der Änderungsübermittlung an den Vorstand und sind nicht Teil des durch die anderen Vereinsmitglieder einsehbaren internen Profils.

(2) Ergänzend zu (1) kann der Verein seinen Mitgliedern im geschützen Bereich seiner Webseite eine Bienenstandskarte anbieten, in welcher jedes Mitglied ein oder mehrere Bienenstände via Symbol eintragen kann. Das Symbol selbst steht für den Beutentyp bzw. das Rähmchenmaß. Durch Anklicken des Symbols wird der Familienname des Mitglieds via Popup-Fenster eingeblendet. Jedes Mitglied ist ausschließlich berechtigt, seine eigenen Bienenstände einzugeben, zu ändern oder zu löschen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, diese Informationen vertraulich und nur vereinsintern zu verwenden.

Für dieses Angebot wird der Service von GoogleMaps verwendet, wobei Längen- und Breitengrade des angewählten Standortes oder anhand der eingegebenen Adresse ermittelt, übertragen und gespeichert werden. Die zum Service zugehörigen Datenschutzerklärungen sind hier zu finden.

(3) Im geschützten Bereich seiner Webseite kann der Verein seinen Mitgliedern ein Mitgliederforum zur Diskussion anbieten. Hier können neben dem Namen des Autors weitergehende persönliche Daten aufgrund seiner Eingaben enthalten sein. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.

(4) Der Verein bietet seinen Mitgliedern auf dem Webserver ein Modul für Kleinanzeigen (Biete-Suche) an, in dem persönliche Daten aufgrund Mitglieder-Eingaben (z.B. Telefonnummer zur Kontaktaufnahme) enthalten sein können. Diese Kleinanzeigen haben ein Ablaufdatum und werden dann automatisch gelöscht. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die neuesten Kleinanzeigen sind im öffentlichen Bereich der Webseite einsehbar, die vollständige Liste aller noch laufenden Kleinanzeigen nur im geschützen Bereich.

 

§ 9 Sonstige Informationen

(1) Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, z.B. das Bestehen von imkerlich bezogenen Prüfungen/Ausbildungen, Ehrungen, Geburtstagen, Feierlichkeiten des Vereins und andere Ereignisse (z.B. Öffentlichkeitstag wie Tag der Offenen Imkerei) in verschiedenen Medien des Vereins („Schwarzes Brett“, Webseite/Internet, Rundbrief u.a.) bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht oder innerhalb der Mitgliedschaft an entsprechende Funktionsträger weiter gegeben werden, sofern die Person keinen Widerspruch eingelegt hat und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Veröffentlichung bzw. internen Weitergabe entgegensteht.

(2) Weiterhin werden im Rahmen von Vereinsveranstaltungen Bilder angefertigt, um sie im Rahmen des KunstUrhG in Printmedien (z.B. Jahresrundbrief) und Telemedien (z.B. Webseite) zu verwenden, welches u.a. den Sachverhalt des Rechts am eigenen Bild sowie der Darstellung von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen regelt. Personen, die gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 KunstUrhG als „Beiwerk“ zu verstehen sind, werden grundsätzlich nicht namentlich aufgeführt.

(3) Sofern die Veröffentlichung in externen Medien (Fachzeitschriften, Zeitungen, Rundfunk oder vereinsexternen elektronischen Medien, z.B. öffentlicher Bereich der Webseite) geplant ist, wird die Zustimmung von abgebildeten Einzelpersonen zuvor erfragt. Im Falle von Gruppenabbildungen, bei denen keine Einzelpersonen im Fokus stehen, gilt die Zustimmung zur vereinsbezogenen und dem Vereinszweck dienenden Veröffentlichung als erteilt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen und die vollständige oder teilweise Löschung veröffentlichter Bilddaten im Rahmen des technisch Möglichen verlangen.

(4) Vom Mitglied zur Verfügung gestellte Dateien wie Bild- und Tondateien können, sofern vom Mitglied nicht ausdrücklich widersprochen, auf der Webseite intern publiziert werden; für die vereinsexterne Verwendung wird grundsätzlich das ausdrückliche Einverständnis eingeholt. Die Urheber können ihr Einverständnis jederzeit ganz oder teilweise widerrufen.

(5) Die Autoren der redaktionellen Beiträge auf der Webseite werden anhand ihres internen technischen Namens zugeordnet.

 

§ 10 Zustimmung zur Veröffentlichung von persönlichen Daten bei Mitgliedern

Die Speicherung und Verarbeitung von Daten sind für die ordnungsgemäße Vereinsführung bzw. nach rechtlichen Vorgaben erforderlich, mit seiner Mitgliedschaft stimmt jedes Mitglied dieser Art Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu. Die Veröffentlichungen im Rahmen §8 gilt mit der Übernahme einer entsprechenden Funktion im Verein als erteilt. Für die Verwendung von Daten gemäß §§4, 6 und 7 ist das schriftliche Einverständnis des Mitglieds erforderlich, welche beim Mitgliedsantrag erfragt wird bzw. bei bestehender Mitgliedschaft einmalig erhoben wurde, aber jederzeit vom Mitglied geändert werden kann. Dabei werden vier verschiedene Arten von Zustimmungen erfasst:

  1. Zustimmung: Einverständnis für §§4, 6 und 7, wobei §7 grundsätzlich freiwillig bleibt und die Datenerfassung und -veränderung inkl. Löschung ausschließlich durch das Mitglied selbst erfolgt.

  2. Teilzustimmung: Einverständnis für §4 (1) aber nicht für folgende, sowie §6 und §7.

  3. Ablehnung: Das Mitglied ist nicht mit Veröffentlichungen gemäß §§ 4, 6 und 7 einverstanden. Davon unberührt bleibt §5.

  4. Ohne Angabe: In diesem Fall wird grundsätzlich von der Ablehnung (3.) ausgegangen.

Das Formular zur Datenschutzzustimmung mit der entsprechenden Auswahl kann jederzeit von der Webseite heruntergeladen werden, siehe Aufnahmeantrag unter „Service“ zum Punkt „Mitglied werden“.

 

§ 11 Verarbeitung von persönlichen Daten bei Kursteilnehmer

Der Verein bietet derzeit einmal jährlich eine Neuimker-Schulung an. Hierbei werden persönliche Daten von Interessenten und Kursteilnehmern in Form von Name und E-Mail-Adresse, sowie Anschrift und Telefonnummer erhoben. Die Daten werden vereinsintern gespeichert und nur an Vorstand und Dozenten übermittelt. Alle weiteren Angaben (z.B. vorhandenes Grundwissen, Planung zum Start der Imkerei, Völkerzahl oder Bedarf nach Völkern zum Start der eigenen Imkerei) sind ausschließlich freiwillig.

 

§ 12 Verarbeitung von persönlichen Daten bei Referenten

Vorträge von Referenten werden mit Name, Vereins-/Instituts-/Firmenzugehörigkeit und Vortragstitel sowie Kurzbeschreibung vom Verein öffentlich (z.B. auf der Webseite) beworben sowie anschließend dokumentiert. Jeder Referent erklärt sich mit dieser Veröffentlichung einverstanden. Weitergehende Daten werden nur mit Einverständnis veröffentlicht.

Daneben speichert der Vorstand vereinsintern Angaben zur Kontaktadresse (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Anschrift). Bei Referenten mit Honorar wird zusätzlich die Bankverbindung für Abrechnung, Prüfung und als steuerlicher Nachweis gespeichert.

Ggf. werden Unterlagen oder Mitschriften im vereinsinternen Mitgliederbereich der Webseite den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung von überlassenem Material im öffentlichen Bereich erfolgt grundsätzlich nur mit Einverständnis des Autors.

 

§ 13 Verarbeitung von persönlichen Daten bei Gästen

Vereinsfremde können den öffentlichen Bereich der Webseite nutzen, ohne persönliche Daten eingeben zu müssen. Die technische Infrastruktur speichert Angaben zu IP-Adresse und einige Client-Informationen, die der Kommunikation zwischen Server und Client bzw. dem Protokoll („Logging“) dienen. Mit Anfrage beim Provider des Gastes könnte die IP-Adresse dem Anschlussinhaber zugeordnet werden. Der Verein macht hiervon nur im Fall strafrechtlicher Verfolgung Gebrauch, ermittelt aber sonst keine Personen spezifischen Daten. Insbesondere dient die Nutzungsstatikstik ausschließlich dem Erfolg der Bereitstellung der Online-Medien und enthält selbst keine persönlichen Daten.

Gäste können persönliche Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Anliegen) nur über ihre eigenen e-Mail-Account einreichen, ein vorgefertigtes Mailformular stellt die Imkergemeinschaft Hürtgenwald e.V. nicht zur Verfügung. Da hierüber eine Mail an den Vorstand generiert wird, werden die freiwillig eingegebenen Daten im E-Mail-Folder bzw. der E-Mail-Ablage gespeichert. Die Angaben werden ausschließlich vereinsintern ausgewertet und ggf. vereinsintern weitergegeben, um das Anliegen zu bearbeiten.

 

§ 14 WhatsApp-Gruppe

Der Verein hat auf Wunsch einiger Vereinsmitglieder eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet, um eine schnelle Kommunikation zwischen Mitgliedern zu ermöglichen. Die Teilnahme daran ist freiwillig und an eine eigene Mobilfunknummer gebunden. Möchte ein Mitglied dieser Gruppe beitreten, kontaktiert es den ersten Vorsitzenden Ulrich M. Schnitzler per Mail oder SMS und erhält daraufhin eine Einladung zu dieser Gruppe. Mit der Teilnahme stimmt das Mitglied zu, dass seine Mobilfunknummer von den anderen Teilnehmern der WhatsApp-Gruppe im Adressbuch gespeichert wird. Hierdurch wird es WhatsApp bzw. dem Eigner Facebook möglich, die Mobilfunknummer dem Namen der natürlichen Person zuzuordnen. Die Kommunikation selbst erfolgt nach Angaben von WhatsApp mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, liegt aber außerhalb der Verantwortung des Imkervereins.

 

§15 Automatisierte Datenverarbeitungen

Die Daten auf dem Webserver werden vom CMS Drupal gespeichert und aufbereitet. Hierzu gehört eine Suchfunktion über Inhalte des Web-Servers: Im öffentlichen Bereich (bzw. ohne Anmeldung) werden bei der Suche nur die Inhalte gekennzeichnet, die auch ansonsten öffentlich einsehbar sind. Im internen Bereich (nach Anmeldung durch das Vereinsmitglied) werden bei der Suche auch jene Inhalte erfasst, die das Mitglied einsehen darf.

Die öffentlich zugänglichen Inhalte des Webservers (u.a. auch die Öffentlichen Profile gemäß §7 sowie die neuesten Kleinanzeigen gemäß §8) werden von Suchmaschinen aus dem Internet erfasst und damit extern verarbeitet, ausgewertet und weitergehend genutzt.